Fahrzeit- und Distanzangaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Allfällige Verzögerung infolge von Verkehrsstörungen sowie Pausen und Ruhezeiten sind nicht inbegriffen. Achtung, in der Schweiz gilt das Fahrverbot für den Schwerverkehr während der Nacht (22 bis 5 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen.Bahnverlad: Die Fahrzeit auf der Schiene gilt als Ruhezeit für den Chauffeur. Der Fahrplan der Verladezüge ist in der Rubrik 'Bahnverlad' ersichtlich. Kontrollieren Sie den Belegungsstand des gewünschten Zugs. Wenden Sie sich an RAlpin für Reservationen und weitere Auskünfte.